Ab 1. Januar 2026 treten im Rahmen des Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Übereinkommens wichtige Veränderungen für den internationalen Warenverkehr in Kraft: die Übergangsphase endet, in der alte und neue Ursprungsregeln parallel angewendet werden konnten.
Das PEM-Übereinkommen ist ein regionales Freihandels- und Präferenzsystem zwischen > 20 Vertragsstaaten – darunter die EU, die Schweiz, Norwegen, Marokko sowie weitere Länder im paneuropäischen und mediterranen Raum. Ziel ist es, präferenzielle Ursprungsvorteile im Handel zu ermöglichen und Lieferketten über Ländergrenzen durchgängig effizienter zu gestalten.
Bis Ende 2025 konnten Unternehmen sowohl die alten als auch die neuen Regeln nutzen. Ab dem 01.01.2026 gilt nun ausschließlich das modernisierte PEM-Regelwerk, sofern ein Freihandelsabkommen mit dynamischem Verweis auf das neue Übereinkommen vorliegt. Vertragsparteien ohne diesen Verweis bleiben vorerst beim alten Regelwerk, was zu unterschiedlichen Präferenzzonen im PEM-Raum führen kann.
Ausgenommene PEM-Länder sind die Staatengruppen Algerien, Israel und Türkei.
Dies bedeutet: Ihrerseits ist die übliche Aktualisierung der Präferenzregeln erforderlich. Bitte beachten Sie dabei, dass keine Ergänzung der Staatengruppenkürzel um „-R“ oder „-C“ vorzunehmen ist. Es bleiben weiterhin die bekannten ISO-Alpha-2-Codes maßgeblich.
Zusammenfassend:
➡️ PEM schafft einen gemeinsamen Standard für Ursprungsregeln und Präferenzen.
➡️ Ab 01.01.2026 gilt in den meisten Abkommen nur noch das neue, modernisierte Regelwerk.