Gelangensbestätigung

Gelangensbestätigung der ZWF AG

Unternehmen müssen ab dem 01.01.2014 für jede Lieferung nachweisen können, dass die Waren tatsächlich beim Empfänger angekommen sind. Können sie dies nicht, versagt das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit, die derzeit für Exporte aus Deutschland in die EU gilt, und setzt für die Lieferung Umsatzsteuer fest. Um von der Finanzbehörde anerkannt zu werden, muss die Gelangensbestätigung Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware, Angabe von Ort und Monat des Erhalts der Lieferung oder den Ort und Monat der erfolgten Beförderung, Ausstellungsdatum des Nachweisdokumentes enthalten.

Der Nachweis für steuerfreie EU-Lieferungen

Um reibungslose Abläufe von EU-Auslandsgeschäften sicherzustellen, hat ZWF eine Gelangensbestätigung entwickelt, die ERP unabhängig ist. Diese sorgt für maximale Transparenz in Ihren betrieblichen Abläufen, sprich hält die Konformität der Nachweispflicht zu innergemeinschaftlichen Lieferungen auf schlanke sowie effektive Art und Weise ein.

Warum Sie die Gelangensbestätigung der ZWF AG einsetzen sollten

  1. Anbindung an fast alle ERP-Systeme möglich, z. B. für die Verarbeitung der Stammdaten und Lieferungen
  2. Zentrales Cockpit für den transparenten Überblick über alle Aktivitäten
  3. Flexible Definition verschiedener, kundenindividueller Intervalle
  4. Automatisierte Erstellung von Gelangensbestätigungen (GBS) als z. B. E-Mail, Word (PDF), EDI etc.
  5. Validierung der Umsatzsteuer-Identnummer gegen den kostenlosen Service des Bundeszentralamts für Steuern
  6. Dynamische Workflows zur Interaktion
  7. Transparente Eskalationsmechanismen
  8. Zeitgesteuertes Mahnwesen
  9. Auswertungen über z. B. offene Gelangensbestätigungen etc.
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