Änderungen und Neuerungen in der Zoll- und Außenwirtschaft zum 1. Januar 2020

08 Jan.
Kranhafen

ZOLL

Änderungen und Neuerungen in der Zoll- und Außenwirtschaft zum 1. Januar 2020

Auch im Jahr 2020 gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Größtenteils hat der Zoll die Umstellungen der Bewilligungen auf den Unionszollkodex (UZK) bereits durchgeführt. Vermehrt wird damit auch die Einhaltung der neuen Vorschriften im Rahmen von Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen kontrolliert. Dort den Überblick zu haben, fällt nicht immer leicht. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bereichen auf einen Blick:

Mehrwertsteuerreform
Die ursprünglich anvisierten Änderungen der EU-Mehrwertsteuerreform, auch als „Quick fixes“ bezeichnet, sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Auswirkungen der Reform im neuen Jahr können Einfluss auf Ihre Konsignationsläger, Reihengeschäfte sowie auch innergemeinschaftliche Lieferungen haben.

Ordnungsgemäße Buchführung für 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung überarbeitet. Von welchen Anpassungen ist man als Unternehmer betroffen? Insbesondere die Einbeziehung von Cloud-Systemen in den Anwendungsbereich der GoBD wäre hierbei zu erwähnen.

Zu Überprüfen auf Neuerungen sind folgende Abgabeordnungen: § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen als auch § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen in diesem Zusammenhang.

Freihandelsabkommen
Derzeitig werden Verhandlungen über die Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam, Neuseeland und Singapur geführt. Eine Übersicht über aktuell laufende Verhandlungen können Sie ganz bequem auf der Webseite der EU-Kommission finden.

Wenn Sie von einer der laufenden Verhandlungen als Unternehmer betroffen sind, hat dies direkte Auswirkungen auf Sie. Nutzen Sie rechtzeitig Ihren Wettbewerbsvorteil durch entsprechende Präferenzmaßnahmen.

Brexit
Mit dem Austritt von Großbritannien als drittgrößtes Mitgliedsland und zweitgrößter Nettozahler in der EU, würde sich ein großer Verlust für die EU einstellen. Der BREXIT ist nach derzeitigem Stand zum 31. Januar 2020 angedacht, welcher nicht nur Auswirkungen auf die EU und den EU-Haushalt hat, sondern auch auf Ihren versandlogistischen Prozess.

Incoterms® 2020
Die neue Fassung der Incoterms bringt vielfältige Änderungen mit sich, die Folgen auf die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Verträge haben könnten. Hier gibt es Anpassungen des Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel und des Versicherungsschutzes in den Klauseln CIF und CIP.

Weitere Änderungen gibt es in den Klauseln FCA, DAP, DPU, DDP und DAT, die zu DPU wird. Die Anforderungen zur Verteilung der Sicherheitsanforderungen bei der Warenbeförderung und der damit verbundenen Kosten werden jetzt eindeutiger regelt.

Digitalisierung von Zollverfahren im ATLAS-Verfahren im Kontext des UZK
Mit den digitalen Möglichkeiten des neuen Bürger- und Geschäftskundenportals des Zolls stehen Ihnen diverse Funktionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich z. B. um die Verwaltung oder Änderung von verbindlichen Zolltarifsauskünften bzw. der EORI-Nummer-Verwaltung.

Profitieren Sie unter anderem auch vom neuen IT-Verfahren ZELOS mit einem zentralen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen, welches Ihre Dokumente digitalisiert an den Zoll liefert.

ATLAS
Mit der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ist die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen (mit einem Wert bis 22 Euro) entfallen. Im selben Zug treten auch Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Daraus folgt, dass der ATLAS-IMPOST des Zolls ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend sein wird. Zudem beinhaltet das ATLAS Release 9.0 auch umfangreiche fachliche und technische Änderungen aller Verfahrensbereiche.

Veröffentlichung Kombinierter Nomenklatur 2020
Bei einer Ein- und Ausfuhr ist die Kombinierte Nomenklatur die Grundlage für eine Warenerklärung und dient zudem der Erfassung innereuropäischer statistischer Zwecke. Durch die Einordnung der Waren wird der Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung festgesetzt. Wie jedes Jahr wurde sie aktualisiert und im EU-Amtsblatt L280 vom 31. Oktober 2019 veröffentlicht. Sie erhält ihre Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020. Prüfen Sie, ob die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2020 Auswirkungen auf Ihre Bewilligungen haben.

Update der EU-DUAL-USE Verordnung
Die Reform der europäischen Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist in die nächste Phase übergegangen. Bis die Reform in Kraft tritt, werden aus formellen Gründen noch mehrere Monate vergehen, bis sich die zu erwartenden Änderungen einstellen.

Nationales Exportkontrollgesetz China
Im Juni 2017 wurde der Gesetzesentwurf vorgelegt, der für deutsche Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben könnte. Im März 2020 ist das chinesische Exportkontrollgesetz geplant. Achten Sie auf die Gefahren für Ihr Unternehmen, wenn man z. B. auf den Sanktionslisten der chinesischen Regierung landet.

Welthandelsorganisation (WTO)
Mit der US-Blockade-Haltung ist das Berufungsorgan der WTO – auch „Appellate Body“ genannt – nicht mehr arbeitsfähig hinsichtlich ihrer Hauptfunktion der Schlichtung internationaler Handelsstreitigkeiten.

Währendessen strebt die EU eine Interimslösung an gemäß dem Artikel 25 der WTO-Vereinbarung, der bisher nur Norwegen und Kanada zugestimmt haben. Andere Länder haben informell jedoch ihr Interesse bekundet.

Auch, wenn die Streitschlichtungsfunktion der wichtigste Pfeiler der WTO ist – es gibt noch zahlreiche andere. Damit wird die Arbeit der WTO trotz Krise in den anderen Bereichen fortgesetzt. Die USA leisten auch dort eine konstruktive Rolle.

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