07
Jan.
ZOLL
Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich
In einem Beitrag vom 04. Januar 2020 bestätigt die deutsche Zollverwaltung vorerst die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens mit Großbritannien bis zum 28. Februar diesen Jahres.
Das Handelsabkommen enthält ab Seite 489 Präferenzregeln, ähnlich der Regeln des JEFTA-Abkommens. Zurzeit sind diese noch nicht auf wup.zoll.de verfügbar und müssen daher direkt aus dem Amtsblatt der EU entnommen werden. Mit diesen Regeln sind Kalkulationen für das Ausstellen von Lieferantenerklärungen mit einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls und im Amtsblatt der EU.