Häufige Fragen zur Lieferantenerklärung

29 Jan.
Laptop mit Lieferantenerklärung

ZOLL

Häufige Fragen zur Lieferantenerklärung

Jedes Jahr werden in Deutschland hunderttausende Lieferantenerklärungen – mit und ohne Präferenz – ausgestellt. Wer regelmäßig damit zu tun hat, weiß, wie hoch deshalb das Fehlerpotenzial ist. Vielen Unternehmen ist es dabei nicht bewusst, dass die Lieferantenerklärung zum Nachweis von steuerlichen Sachverhalten dient. Dies kann zivil-, straf- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; im schlimmsten Fall sogar negative Auswirkungen auf bestehende Bewilligungen haben.

Was sind nun die häufigsten Fehler in der Handhabung?

Die nachfolgende Liste mit Fragen hilft Ihnen möglicherweise beim korrekten Umgang mit Lieferantenerklärungen:

  1. Was ist mit Präferenzabkommen gemeint?
  2. Welche Formalien sind bei der Ausstellung einer Lieferantenerklärung zu beachten?
  3. Was sind Ursprungserzeugnisse der EU?
  4. Welche Ursprungsregeln gelten? Wo sind die Regeln zu finden?
  5. Wozu dienen „Lieferantenerklärungen ohne Präferenz-Ursprungseigenschaft”?
  6. Welche Fristen gelten für Langzeit-Lieferantenerklärungen und die rückwirkende Ausstellung?
  7. Welche Auswirkungen können sich für den Aussteller einer Lieferantenerklärung ergeben, wenn der dort bescheinigte Ursprung falsch ist?
  8. Wie sind die Aufbewahrungsfristen und -formen von Lieferantenerklärungen?
  9. Wozu dient das Formblatt INF 4?
  10. Werden Lieferantenerklärungen auch als Nachweise für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert?
  11. Wozu benötigt man den Kumulationsvermerk?
  12. Was ist eine (Langzeit-)Lieferantenerklärung und wozu dient sie?
  13. Was ist der Vorteil einer Lieferantenerklärung und welche Sorgfaltspflichten sind damit ebenfalls verbunden?
  14. Wann benötigt ein Exporteur (k)eine Lieferantenerklärung?
  15. Sind Lieferanten generell zur Ausstellung einer Lieferantenerklärung verpflichtet?
  16. In welchen Ländern dürfen Lieferantenerklärungen ausgestellt werden?
  17. Welcher Ursprung darf in einer Erklärung genannt werden?
  18. Welche Länder kann ich als präferenzberechtigte Empfangsländer nennen, und welche Abkürzungen sind demzufolge für Ländergruppen zulässig?

Sie sind Aussteller von Lieferantenerklärungen und benötigen Hilfe?

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie auch bei Bedarf mit einem Zoll-Audit.

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