ZOLL
ZWF Erklärvideos zur Sanktionslistenprüfung und Präferenzkalkulation
Wettbewerbsvorteile im Außenwirtschaftshandel ausnutzen
ZWF Erklärvideos zur Sanktionslistenprüfung und Präferenzkalkulation
Wettbewerbsvorteile im Außenwirtschaftshandel ausnutzen – Präferenzkalkulation
Digitalisieren Sie Ihr Exportgeschäft, indem Sie unsere Präferenzkalkulation einsetzen. Unsere Kalkulationslogik ermittelt in wenigen Schritten die Ursprungseigenschaften Ihres Produktes – automatisch und rechtskonform. Somit können Sie zu Präferenzzollsätzen, d. h. zollfrei bzw. zollermäßigt, in das jeweilige Bestimmungsland einführen. Diese Tatsache kann einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Parallel dazu ermöglicht die ZWF Präferenzkalkulation auch die Beantragung sowie das Verwalten und Mahnen von ein- und ausgehenden Lieferantenerklärungen.
Schauen Sie sich unser Kurzvideo in Youtube an:
Zum Video Präferenzkalkulation
Rechtsvorschriften im Außenwirtschaftshandel erfüllen – Sanktionslistenprüfung (Zerberus WebConnect 3.0)
Seit 2001 ist der Handel und die finanzielle Transaktion mit terroristischen Vereinigungen, Organisationen, Gruppen oder Personen seitens der EU verboten. Damit ist die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Partnern, die auf diesen Sanktionslisten stehen, untersagt. Die Beachtung dieser Vorschriften bringt für Firmen einen hohen manuellen Aufwand mit sich, da ein Abgleich der Stammdaten von Geschäftspartnern mit der entsprechenden weltweiten Terrorlisten erfolgen muss.
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Präferenzkalkulation
Digitalisieren Sie Ihr Exportgeschäft, indem Sie unsere Präferenzkalkulation einsetzen. Unsere Kalkulationslogik ermittelt in wenigen Schritten die Ursprungseigenschaften Ihres Produktes – automatisch und rechtskonform. Somit können Sie zu Präferenzzollsätzen, d. h. zollfrei bzw. zollermäßigt, in das jeweilige Bestimmungsland einführen. Diese Tatsache kann einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Parallel dazu ermöglicht die ZWF-Präferenzkalkulation auch die Beantragung sowie das Verwalten und Mahnen von ein- und ausgehenden Lieferantenerklärungen.
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Rechtsvorschriften im Außenwirtschaftshandel erfüllen – Sanktionslistenprüfung (Zerberus WebConnect 3.0)
Seit 2001 ist der Handel und die finanzielle Transaktion mit terroristischen Vereinigungen, Organisationen, Gruppen oder Personen seitens der EU verboten. Damit ist die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Partnern, die auf diesen Sanktionslisten stehen, untersagt. Die Beachtung dieser Vorschriften bringt für Firmen einen hohen manuellen Aufwand mit sich, da ein Abgleich der Stammdaten von Geschäftspartnern mit der entsprechenden weltweiten Terrorlisten erfolgen muss.
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